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Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschafsstrafrecht spielt beim Zusammenbruch eines Unternehmens eine immer wichtigere Rolle.

Die Staatsanwaltschaften haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet und sind sowohl personell als auch materiell sehr gut ausgestattet.

Eine umfassende Beratung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert Kenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten, unter anderem dem Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Steuerrecht und dem Strafrecht. Durch die Konzentration auf diese Bereiche ist die effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen gewährleistet.

Unsere Kompetenzen erlauben eine umfassende Beratung und Verteidigung in folgenden Bereichen:

  • Insolvenzstrafrecht, z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht
  • Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen
  • Untreue
  • Betrug
  • Strafbare Werbung
  • Illegale Beschäftigung

Oft verhalten sich die Betroffenen ohne Kenntnis strafrechtlich relevant und werden von den Zwangsmaßnahmen, welche im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahren vorgenommen werden, ohne Vorwarnung konfrontiert.

Zum Themenbereich Insolvenz und Strafrecht beachten Sie bereits Hier den gleichnamigen Artikel.

Durch die Spezialisierung unserer Rechtsanwälte wird eine kompetente und rechtssichere Verteidigung und Beratung gewährleistet.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Rechtsanwalt Norbert Wolko








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