
Eine kompetente Beratung im Bereich von Wirtschafts- und Insolvenzrecht setzt gute Kenntnisse im Steuerrecht voraus. Aus diesem Grund ist neben dem Wirtschaftsrecht das Steuerrecht ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Ob bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder der Verbrauchssteuer - der Nichtjurist steht oft vor vielen offenen Fragen. Dies gilt besonders dann, wenn er unternehmerisch tätig ist.
Unsere Leistungen im Bereich des Steuerrechts umfassen insbesondere:
Daneben erledigen wir auch die klassische Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung aus einer Hand. Für Arbeitnehmer und Rentner erstellen wir die Einkommensteuererklärung.
Unser Leitbild: Kompetenz und Service aus einer Hand - für Ihren Erfolg.
Bis zum genannten Termin sind folgende Steuererklärungen abzugeben:
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages sowie der Zerlegung der Körperschaftsteuer
- Einkommensteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten sowie gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
- Gewerbesteuer
Gemäß § 109 Abgabenordnung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine allgemeine Fristverlängerung möglich.
Steuerrecht Aktuell